UKW-Sprechfunkzeugnis für den BinnenschifffahrtsfunkDas UBI ( UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ) ist Binnenwasserstrassen vorgeschrieben, wenn eine UKW-Funkanlage an Bord ist. Es berechtigt NICHT zum Betrieb einer Seefunkanlage! | ![]() |
Für das UBI ( UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk ) bieten wir praxisnahen Unterricht an modernen ICOM und Shipmate UKW-Funkanlagen an.
In der Regel ist es sinnvoll den UBI Lehrgang mit dem SRC zu kombinieren, da der technische Teil in weiten Teilen identisch ist
In den Niederlanden sind die Reviere Wattenmeer und Ijsselmeer offiziell dem Binnenschifffahrtsfunk zugewiesen, d.h. auf diesen Gewässern ist ein UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk (UBI) vorgeschrieben. Außerhalb der Watteninseln, auf der offenen Nordsee sowie entlang der Nordseeküste sind Seefunkgebiete, auf denen das SRC (Short Range Certificate) vorgeschrieben ist. Skipper in diesem Fahrtgebiet benötigen zwei Funkzeugnisse: SRC (Short Range Certificate) und UBI (UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk).
Fast alle älteren Seefunkzeugnisse sind im Seefunkdienst heute nicht mehr zugelassen. Viele ersetzen aber noch heute das UBI - Im Zweifelsfall fragen Sie einfach nach.
| Koordinierungsausschuss des DMYV/DSV | Prüfungsausschuss Hamburg | Prüfungsausschuss Lübeck |
| Gründgensstraße 18 | Gründgensstraße 18 | Moorredder 45 |
| 22309 Hamburg | 22309 Hamburg | 23570 Lübeck |
| Telefon: (040) 632009-0 | Telefon: (040) 63976082 | Telefon (04502) 302047 |
Die Prüfungen für das UBI finden grundsätzlich in Hamburg zeitgleich bzw. im Anschluss an die SRC Prüfungen statt. Es ist möglich beide Prüfungen an einem Tag abzulegen.
Fast alle älteren Seefunkzeugnisse sind im Seefunkdienst heute nicht mehr zugelassen. Viele ersetzen aber noch heute das UBI - Im Zweifelsfall fragen Sie einfach nach.
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