Sie wollen auf Binnengewässern (alle Flüsse, Kanäle und Seen) ein SportbDafür ist in Deutschland der Sportbootführerschein Binnen vorgeschriebenAmtliche Erlaubnis zum Führen eines Sportfahrzeugs auf Bundeswasserstraßen im Geltungsbereich der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung zu nicht gewerblichen Zwecken. Es wird unterschieden, ob der Inhaber ein Motorboot, ein Segelboot oder ein Surfbrett führen darf. Ab einer Leistung an der Schraube von mehr als 3,68 kW (5 PS) ist der SBF Binnen (Motor) Pflicht. Der Führerschein berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer Länge über Alles (LüA) ohne Ruder und Bugspriet von unter 15 Meter. | ![]() |
Für den Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen sind theoretische und praktische Kenntnisse notwendig. Navigationskenntnisse (wie beim Sportbootführerschein See) sind nicht erforderlich. Wenn Sie schon den Sportbootführerschein See besitzen können Sie sich an nur zwei Abenden auf die Prüfung vorbereiten.
Wenn Sie zeitnah sowohl den Sportbootführerschein See und den Sportbootführerschein Binnen erwerben wollen können Sie beide Kurse zusammen - zum Kombipreis von € 250,- - buchen. Wir empfehlen wir Ihnen, zunächst den Kurs Sportbootführerschein See zu besuchen und auch die Prüfung abzulegen. Dannach können Sie sich ganz entspannt auf den Sportbootführerschein Binnen vorbereiten und ein oder zwei Wochen später die Prüfung für den Sportbootführerschein Binnen ablegen. Wenn Sie beide Prüfungen innerhalb eines Jahres ablegen wird die praktische Prüfung des SBF-See für den SBF-Binnen angerechnet.
Für Segelboote ohne Motor gibt es in Deutschland keine bundesweit geregelte Führerscheinpflicht. Landesrechtlich geregelte Führerscheinpflichten gibt es – auch außerhalb von Bundeswasserstraßen, etwa auf Binnenseen – zum Beispiel für die Gewässer in Berlin (ab 3 m² Segelfläche) und im Bundesland Sachsen (ab 6 m² Segelfläche). Für den Bodensee ist ab 12 m² Segelfläche das Bodenseeschifferpatent D vorgeschrieben. Im Übrigen ist es Sache der Eigentümer (z. B. Stadtverwaltung) eines Gewässers, eine Führerscheinpflicht zu erlassen. Außerdem verlangen viele gewerbliche Bootsverleiher die Vorlage des Führerscheins.
Für den Erwerb des Sportbootführerscheins Binnen sind theoretische und praktische Kenntnisse notwendig. Navigationskenntnisse (wie beim Sportbootführerschein See) sind nicht erforderlich. Unsere Ausbildung an drei Abenden (jeweils Freitag, von 17:45 bis 2
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Lehrbuch:


oder für den Sportbootführerschein Binnen unter Segel:
Lehrbuch unter Segel:

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| Koordinierungsausschuss des DMYV/DSV | Prüfungsausschuss Hamburg | Prüfungsausschuss Lübeck |
| Gründgensstraße 18 | Gründgensstraße 18 | Moorredder 45 |
| 22309 Hamburg | 22309 Hamburg | 23570 Lübeck |
| Telefon: (040) 632009-0 | Telefon: (040) 63976082 | Telefon (04502) 302047 |
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In Lübeck findet die Prüfung zum Sportbootführerschein Binnen fast immer an einem Samstag im Anschluss an die Prüfung zum Sportbootführerschein See statt und beginnt um 14;00 Uhr. Allerdings sollten Sie etwa eine halbe Stunde vorher am Prüfungsort sein. Den Personalausweis, den Autoführerschein und - wenn vorhanden den Sportbootführerschein See - sollten Sie auf keinen Fall vergessen. Vor Ort erfahren Sie, ob Sie zuerst die theoretische oder erst die praktische Prüfung absolvieren. Als Inhaber des Sportbootführerschein See haben Sie es leichter: Die praktische Prüfung bekommen Sie geschenkt!
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Weitere Informationen:
Hier noch einige externe Dokumente zum Sportbootführerschein Binnen, alle Links öffnen in einem neuen Fenster
Führerscheininformationen
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- Sportbootführerscheinverordnung-Binnen - SportbootFüV-Bin
- Fragen- und Antwortenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein-Binnen (Teil A, B, C und D)
Hinweise zu Sprechfunk / Funkzeugnissen
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- Handbuch Binnenschifffahrtsfunk
- Schnellfinder (Wasserwege und Tabellen)
- Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV)
- UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) Fragenkatalog - Gültig ab 01. Oktober 2007



